Umschulung

Ausbildung für
PPL A / B / C - Inhaber


Für Inhaber einer gültigen Privatpilotenlizenz ( PPL - A / B ) bieten wir die Ausbildung zum Erwerb der Sportpilotenlizenz an.
Sie beinhaltet automatisch die Passagierflugberechtigung. Es ist keine Theorieprüfung erforderlich.
Mindestens erforderlich sind unter Aufsicht einer UL-Flugschule (Flugauftrag)
6 Stunden als verantwortlicher LFZ Führer auf UL
12 Starts- und Landungen
Übungsflug mit Fluglehrer von mindestens einer Stunde Flugzeit
( gem. §45 LuftPersV )

Der abschließende Checkflug wird vom Ausbildungsleiter durchgeführt. Die Ausbildungsdauer richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen. Bis zur Beherrschung eines Ultraleichtflugzeuges benötigen trainierte PPL - Piloten erfahrungsgemäß zwischen 5 - 10 Flugstunden.

Für Segelflugzeugführer mit gültigem PPL-C oder Hubschrauberpiloten mit PPL-H bieten wir neben der erforderlichen Praxisausbildung von mindestens 10 Stunden Flugzeit, davon 5 Stunden Soloflüge sowie Überlandeinweisungsflüge, die Theorieausbildung in den Fächern Verhalten in besonderen Fällen und Technik sowie alle zugehörigen Prüfungen an.

Umschulung / Anerkennung ausländischer Berechtigungen

Die Vorschriften sind je nach Land und Berechtigung sehr unterschiedlich. Wir prüfen gerne individuell die notwendigen Voraussetzungen zusammen mit den Behörden. Interessenten mögen uns bitte eine Kopie der vorliegenden Luftfahrerscheine zukommen lassen.

Scheinverlängerung / Übungsflüge

Allen Lizenzinhabern bieten wir die gesetzlich vorgeschriebenen Übungsflüge mit Fluglehrer zur Scheinverlängerung an. Wir verbinden diese Flüge gerne mit einem Training für besondere Situationen. Bitte nennen Sie uns Ihren individuellen Bedarf, damit wir aus der gesetzlich geregelten Verpflichtung den optimalen Gegenwert für den Piloten erbringen können.


BZF II / BZF I

Der Erwerb des Sprechfunkzeugnisses BZF II ( Deutsch) ist für die Anfängerausbildung in Kückhoven obligatiorisch. Zur Fortbildung auch für bereits erfahrene Piloten bieten wir regelmäßig den Erwerb des englischsprachigen Sprechfunkzeugnisses BZF I an, das für Auslandsflüge grundsätzlich erforderlich ist.

Spezialitäten der Flugvorbereitung in das europäische Ausland gehören nach Bedarf mit zum Unterrichtsumfang.



Weiterbildung in Kückhoven

FIS - Training, Flüge im kontrollierten Luftraum

Luftrecht / BZF Refresherkurs

Trainingsflüge mit Fluglehrer

Flugplanung mit Flightplanner und SkyMap, Gerätebedienung

PCMet - Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes DWD

Regelmässige Fluglehrerfortbildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit DAeC und DULV



Schulungsraum