Führen Sie personenbezogene Flugbücher und gerätebezogene Bordbücher getrennt. Viele Einzelhalter von Flugzeugen vermerken technische Massnahmen in ihrem persönliche Flugbuch. Bei Halterwechsel gehen diese Informationen verloren und bringen den nächsten Eigentümer in Nachweisschwierigkeiten. Dieses Verfahren genügt heutigen Anforderungen nicht mehr.
Dokumentieren Sie im Bordbuch alle technischen Maßnahmen wie periodische Kontrollen und Wartungsmaßnahmen, Austausch von Teilen, Modifikationen, Reparaturen und sonstige Vorkommnisse. Führen Sie sorgfältig eine Lebenslaufakte. Achten Sie darauf, daß alle relevanten Unterlagen in dieser Akte chronologisch und auffindbar abgelegt sind. Dazu gehören insbesondere: ( Machen Sie in Ihrem Bordbuch ggf. Querverweise )
Gerätekennblatt
Eintragungsscheine
Stückprüfscheine
Lärmzeugnisse
Versicherungsnachweise
Dokumente der Bundesnetzagentur
FORM-1 Formulare für Elektronik
Nachprüfscheine ( auch alte ! )
Wägeberichte und Ausrüstungsverzeichnisse ( auch alte ! )
LTAs und die Bestätigung der Durchführung durch einen Prüfer
Technische Mitteilungen des Herstellers ggf. mit Maßnahmenvermerk
Reparaturberichte und Schriftverkehr mit der Zulassungsstelle z.B. Unfall- und Störungsmeldungen
Jahresnachprüfungen
In einer jährlichen Nachprüfung muss der Prüfer die Lufttüchtigkeit des Flugzeuges überprüfen und bestätigen.
Technischer Zustand und Ausrüstung
Konformität mit dem Gerätekennblatt
Sicherheitsmitteilungen und deren Durchführung ( auch alte ! )
Technische Mitteilungen
Überprüfung Kennzeichnungen
Überprüfung Dokumente
Wägebericht und Ausrüstungsverzeichnis ( alle 4 Jahre )
Vorbereitung
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollte der Halter im Vorfeld diese Punkte soweit möglich abprüfen. Im Internet sind dazu heute viele Informationsquellen verfügbar. Für alle Muster dauerhaft geltende LTAs LTA05-004 [18 KB]
LTA05-008 [88 KB]