Der Sprachtest nach den ICAO Vorschriften bewertet die Fähigkeiten, sich in englischer Sprache umgangssprachlich auszudrücken. Inhaltliche Flugfunkkenntnisse werden hier nicht gefordert oder überprüft. Nähere Informationen auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes .

Verlängerungsprüfung und Erstprüfung sind der Art nach gleich, der geforderte Umfang ist jedoch verschieden.



Verlängerungsprüfung

BZF I / AZF Inhaber, die die Berechtigung vor dem 24.9.2008 erworben haben, können den für Auslandsflüge teilweise erforderlichen Sprachnachweis im Rahmen einer vereinfachten Verlängerungsprüfung erbringen. Diese Übergangsregelung läuft Ende 2011 aus.



Erstprüfung

BZF I / AZF Inhaber, die die Berechtigung nach dem 24.9.2008 erworben haben oder demnächst erwerben werden, müssen den für Auslandsflüge teilweise erforderlichen Sprachnachweis im Rahmen einer Erstprüfung erbringen.



Auf Basis der Prüfungsbescheinigung wird ein Eintrag in die Lizenz durch die zuständige Verwaltungsbehörde vorgenommen.
Für Luftsportgeräteführer stellt der jeweilige lizenzbetreuende Beauftragte eine die Lizenz ergänzende Bescheinigung aus.





Termine

Nachdem der erste Bedarf in Kückhoven erfolgreich abgearbeitet ist, werden in größeren Zeitabständen Prüfungen
in Leverkusen ( EDKL ) organisiert.

Die Kontaktanschrift kann im Sekretariat erfragt werden